Das Smartphone ist für Strafrichter tabu – jedenfalls während der Verhandlung. Der Bundesgerichtshof stellte jetzt klar, dass Richter während der Verhandlung keine privaten SMS schreiben oder gar Telefonate annehmen dürfen.
Vor dem Landgericht Frankfurt lief gegen zwei Angeklagte der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung. Während einer Zeugenvernehmung schrieb die beisitzende Richterin private SMS, um ihre Kinderbetreuung zu organisieren. Das hält der Bundesgerichtshof für ein Verhalten, welches nicht mehr von der richterlichen Freiheit gedeckt ist.
Wenn ein Richter während der Sitzung simse, zeigt er laut dem 2. Strafsenat, dass er seine privaten Interessen über seine Dientspflicht stellt. Laut der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Thomas Fischer wird eine Grenze überschritten, wenn Richter mit dem Smartphone in „private Außenkontakte“ treten, statt ihre ganze Aufmerksamkeit der Hauptverhandlung zu widmen.
Das Landgericht Frankfurt hatte das Verhalten der Richterin noch akzeptiert. Sie sei durch die SMS ja nicht übermäßig in ihrer Aufmerksamkeit eingeschränkt gewesen (Aktenzeichen 2 StR 228/14).