An vielen, aber nicht allen Gerichten gilt die Regel: Die Durchwahlen von Richtern dürfen nicht herausgegeben werden. Manchmal gibt es noch Abstufungen, je nachdem wer anruft. Als Anwalt hast du dann mitunter bessere Karten als der „rechtsuchende Bürger“.
Allerdings kann man als Anrufer immer darum bitten, zu dem betreffenden Richter durchgestellt zu werden. Jedenfalls kenne ich es so – bis ich heute am Amtsgericht Bergisch Gladbach abblitzte. Der Herr in der Zentrale wollte mir die Durchwahl der Richterin nicht geben. So weit, so gut. Vermutlich die Vorschriften. Aber er war auch nicht bereit, mich durchzustellen.
Stattdessen bat er darum, dass ich die Geschäftsstelle anrufe. Das hatte ich schon gemacht, dort ging aber niemand ans Telefon. Das beeindruckte den Herrn aber nicht im mindesten. „Ich stelle Sie zur Geschäftsstelle durch.“ Ich wandte ein, dass ich es dort schon ein paar Mal probiert habe und wir uns davon also nicht viel versprechen könnten. Außer, dass ich in einer Minute wieder in der Leitung bin und auf meinen ursprünglichen Wunsch zurückkomme, mit der Richterin verbunden zu werden.
Ich versuchte es mit dem Hinweis, dass diese merkwürdige Praxis nicht nur ihm, sondern auch mir unnötigen Aufwand macht. Merkwürdigerweise war er nicht bereit, mir zu sagen, wieso er partout nicht bereit ist, meinen Anruf auf den Anschluss der Richterin zu legen. Das fand ich ärgerlich. Immerhin sollte der Servicegedanke ja wenigstens für eine kleine Begründung reichen.
Ist ja sogar möglich, dass mich diese Begründung überzeugt. Aber so viel Entgegenkommen darf man offenbar nicht erwarten. Jedenfalls nicht immer.