Im NSU-Verfahren ist ein Gutachten an die Öffentlichkeit durchgesickert, das sich mit dem Gesundheitszustand der Angeklagten Beate Zschäpe beschäftigt. Diversen Medien, zum Beispiel der FAZ, liegt das Gutachten im Original vor – obwohl es laut den Berichten selbst die Prozessbeteiligten bislang nur auf der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen konnten.
Besondere Brisanz gewinnt das offenkundige Datenleck aus dem Umstand, dass das Gutachten bestens geeignet ist, einen weiteren Keil zwischen die Angeklagte und ihre Anwälte zu treiben. Denn der Sachverständige führt die Gesundheitsbeschwerden Zschäpes vor allem auf die konsequente Strategie zurück, im Prozess zu schweigen.
Zum Schweigen haben Zschäpe vor allem ihre Anwälte geraten. Unter dem enormen Druck, den das in einem schon 202 Tage dauernden Prozes erzeugt, scheint Zschäpe zu leiden. Und zwar so stark, dass der Gutachter sogar ganz unverblümt die Frage stellt, ob eine andere Verteidigungsstrategie nicht vielleicht schlauer wäre.
Gut möglich, dass nach diesen starken Worten die Tage des Gutachters in dem Prozess bereits gezählt sind. Denn sich so offen in die Verteidigungsstrategie einzumischen und dieser die Hauptschuld zuzuschreiben, deutet nicht gerade auf Unvoreingenommenheit hin. Entsprechende Befangenheitsanträge dürften nicht lange auf sich warten lassen.
Bleibt die Frage, wieso nun ausgerechnet dieses Papier aus dem Prozess an die Öffentlichkeit gelangt. Man wird es, wie so oft, wahrscheinlich nicht erfahren. Aber ein faires Verfahren, auf das auch Beate Zschäpe unbedingten Anspruch hat, wird dadurch ganz bestimmt nicht leichter.