+++ „Lassen Sie sich nicht für dumm abspeichern“. Ein Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung. +++
+++ Bei Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen müssen nicht mindestens zwei Polizeibeamte das Ergebnis ablesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht keine Notwendigkeit für ein Vier-Augen-Prinzip. Wenn nur ein Polizeibeamter das Messergebnis ablese, führe das nicht zu einem Verwertungsverbot. +++
+++ Auch Profi-Fußballer haben unter Umständen Anspruch auf eine Festanstellung. Das Arbeitsgericht Mainz äußert erhebliche Zweifel an Kettenverträgen im Bereich des Profisports. Geklagt hatte ein Profifußballer, dessen Vertrag mehrfach über die an sich zulässigen Fristen hinaus verlängert worden war (Aktenzeichen 3 Ca 1197/14). +++
+++ Islamische Beschneidungsfeiern in einer Gaststätte sind bei uns am Karfreitag untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter verweisen darauf, solche Feiern seien auch unterhaltsam, weil unter anderem getanzt werde. Der Karfreitag sei als christlicher Feiertag so schützenswert, dass die Religionsfreiheit von Muslimen zurückstehen müsse (Aktenzeichen 20 L 1916/14).