Die Deutsche Bahn greift zu juristischen Mitteln, um den Lokführerstreik zu verhindern. Der Konzern hat beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main beantragt, den Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) zu verbieten.
Die Bahn hält den Streik für unzulässig. Das Verhalten der GDL zeige, dass diese Kompromissangebote der Bahn gar nicht inhaltlich prüfe. Außerdem treffe der Streik die Reisenden unverhältnismäßig hart. So würden jetzt gerade viele Urlauber zurückreisen, außerdem wollten viele Menschen zu den Feiern zum 25. Jahreestag des Mauerfalls reisen.
Die Bahn sagt, sie habe den Antrag auf eine einstweilige Verfügung „schweren Herzens“ Herzens gestellt. Dabei sei man sich auch bewusst, dass die Arbeitsgerichte in den meisten Streikprozessen für die Arbeitnehmer entscheiden.
Laut dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist möglicherweise noch heute mit einer Entscheidung zu rechnen.