Die bayerischen Behörden werden künftige keine Bußgelder mehr verhängen, bloß weil Autofahrer eine Dashcam in ihrem Auto installiert haben. Dies hatte das Landesamt für Datenschutzaufsicht versucht, war damit aber vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärte vor kurzem das Bußgeld gegen einen Anwalt für unwirksam, dem die Behörde den Betrieb einer Dashcam untersagt hatte. Die Datenschützer wollen das Urteil akzeptieren.
Stattdessen wollen sie künftig verstärkt darauf achten, wie die Aufnahmen von Dashcams genutzt werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in dem Urteil nämlich festgelegt, dass eine Kamera zwar laufen darf. Allerdings sei es unzulässig, die Aufnahmen zu veröffentlichen, etwa auf Youtube. Gleiches gilt laut dem Verwaltungsgericht auch, wenn das Bildmaterial Dritten zur Verfügung gestellt wird – Polizei und Versicherungen eingeschlossen. Bei Verstößen droht die Behörde Bußgelder bis zu 300.000 Euro an.
Die Frage ist nur, ob das Amt damit mehr Glück hat als beim Versuch eines kompletten Dashcam-Verbots. Immerhin dürfte es auch ein wenig darauf ankommen, was die Aufnahmen konkret zeigen und wie groß das Beweisinteresse des Betroffenen ist. Das letzte Wort ist auch in diesem Punkt jedenfalls noch nicht gesprochen, zumal die Polizei ja eventuelle Beweismittel auch beschlagnahmen darf.
Kernbotschaft für Autofahrer: Eine Dashcam ist derzeit legal, ins Netz stellen sollte man die Aufnahmen aber besser nicht.