Uli Hoeneß durfte heute zum ersten Mal ohne Bewachung die Haftanstalt in Landsberg verlassen. Wie die FAZ berichtet, ist dies nach drei Monaten die erste „Lockerung“ für den früheren Präsidenten des FC Bayern München, der eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung absitzt.
Dass Hoeneß bereits nach drei Monaten Ausgang erhielt, deutet in der Tat darauf hin, dass Hoeneß schon auf eine Haftentlassung hoffen kann, wenn er die Hälfte seiner Strafe abgesessen hat.
Das Gesetz sieht diese Halbstrafe durchaus vor, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Für die meisten Inhaftierten ist deswegen meist nur die bedingte Freilassung nach zwei Dritteln der Haftstrafe erreichbar.
Gerade in Bayern.
Die weitaus meisten Strafverteidiger können bestätigen, dass die Justiz in dem Freistaat eine extrem restriktive Linie bei der Halbstrafenregelung fährt. Es ist noch gar nicht lange her, dass mir der Vorsitzende einer bayerischen Strafvollstreckungskammer am Telefon sagte:
Das ist ja alles schön und gut, aber bei uns ist die Halbstrafe faktisch abgeschafft.
Na ja, ich werde ihn Anfang der Woche mal anrufen.