Die Stadt Essen muss der Betreiberin eines Friseursalons in Essen-Rüttenscheid eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz zum gewerbsmäßigen Halten von Kangal-Fischen (Garra rufa) erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Die Friseurin bot seit 2011 in ihrem Salon eine sogenannte „Fisch-Spa-Behandlung“ mit Kangal-Fischen an. Bei der Fisch-Spa-Behandlung tauchen die Kunden Arme oder Beine in ein Becken, in dem Kangal-Fische schwimmen. Die bis zu 15 cm großen Fische knabbern dann von der menschlichen Haut Schuppen, Hornhaut und andere Rückstände ab.
Nahe der ostanatolischen Stadt Kangal kommen diese Fische in einem von heißen Thermalquellen gespeisten Bach natürlich vor. Dort lassen sich Menschen seit jeher Beine und Arme auf diese Weise von den Fischen säubern. Mittlerweile gibt es wegen der Fische Tourismus an dem Ort. Auch Menschen, die an Schuppenflechte oder Neurodermitis erkrankt sind, suchen dort Linderung.
Auf Anweisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) untersagte die Stadt Essen Ende 2011 der Klägerin den Betrieb. Das Spa verstoße gegen den Tierschutz. Eine Erlaubnis könne nicht erteilt werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht dies anders. Nicht nur medizinische, sondern auch kosmetische Zwecke könnten Einschränkungen des Tierschutzes begründen. Entscheidend sei grundsätzlich der Einzelfall.
Nach Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse kam das Gericht zum Ergebnis, die zu erwartenden Leiden für die Fische seien gering, der Nutzen im Bereich Kosmetik und Wellness aber auf jeden Fall deutlich größer. In einigen anderen Bundesländern, etwa in Berlin, sind Fisch-Spas schon länger im Betrieb (Aktenzeichen 16 K 5116/12).