Nun will Generalbundesanwalt Harald Range doch in Sachen NSA ermitteln. Aber nur wegen Angela Merkels abgehörtem Handy. Das bestätigte der Generalbundesanwalt heute im Rechtsausschuss des Bundestages.
Vorweggegangen war ein mehrmonatiger Eiertanz. Mehr als sogenannte „Beobachtungsvorgänge“, also die Vorstufe eines Ermittlungsverfahrens, brachte die Bundesanwaltschaft im Ergebnis nicht zustande. Obwohl der bisher bekannte Sachverhalt zehn Mal reicht, um den für Ermittlungen nötigen Anfangsverdacht zu bejahen. Dazu habe ich vor einigen Tagen was geschrieben.
Auch wenn die Bundesanwaltschaft nun zumindest auf dem Papier was unternehmen muss, darf man den zweiten Teil der Angelegenheit nicht unterschlagen. Es geht längst nicht nur um die Frage, ob die Bundeskanzlerin abgehört wurde. Es geht darum, dass wir wohl alle in einem Umfang von ausländischen und möglicherweise auch deutschen Geheimdiensten überwacht werden, der jedes bisher bekannte Maß sprengt. Und zwar auch von deutschem Boden aus, was allemal den nötigen (Anfangs-)Verdacht auf strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit rechtfertigt.
Genau von diesem Verdacht will der Generalbundesanwalt aber anscheinend nichts wissen. Das Motto dürfte also weiter sein: Augen zu und durch. Das Merkel-Handy könnte sich dabei letztlich als Placebo erweisen, mit dessen Hilfe man den eigentlichen Skandal unter den Tisch kehren kann.