Firmen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Personalausweise zu scannen und die Daten zu speichern. Dies stellt das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil klar.
Ein Logistikdienstleister aus Rehden hat auf seinem Gelände ständig mehrere tausend Autos gelagert. Täglich werden viele Autos von Speditionen abgeholt, die sie vornehmlich an Autohäuser ausliefern. Um den Vorgang zu sichern, scannte die Firma bei Abholung der Autos die Personalausweise der Fahrer ein.
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte diese Praxis. Er erhielt jetzt aber Rückendeckung von den Richtern. Der Personalausweis ist laut Gericht ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen – untersagt. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten.
Das Gericht betont ausdrücklich, es unterstelle dem Logistikunternehmen keinen Datenmissbrauch. Es sei aber vom Prinzip her erforderlich, dass möglichst wenig Personalausweisdaten erhoben und gespeichert werden. Daran müsse sich eine Firma halten, egal wie ernst sie selbst den Datenschutz nimmt.
Das Urteil zeigt erneut, dass niemand verpflichtet ist, seinen Ausweis kopieren zu lassen oder ihn gar als Pfand zu hinterlegen. Ausnahmen gibt es allerdings insbesondere für Banken, wenn diese Kunden nach dem Geldwäschegesetz überprüfen (10 A 5342/11).