Ohne gerichtlichen Beschluss läuft für Polizisten nichts, wenn sie ein Auto mit einer GPS-Wanze überwachen möchte. Aber wie sieht die Rechtslage bei Privatdetektiven aus, die im privaten Auftrag Fahrzeuge überwachen und Bewegungsprofile erstellen? Dürfen Private mehr als Ordnungshüter?
Ganz einfach scheint die Frage nicht beantwortbar. Denn der Bundesgerichtshof verhandelt morgen immerhin mündlich über die Problematik. Es geht um Privatdetektive, die im Auftrag eines Kunden Wanzen an den Autos von Mitarbeitern der Kassenärztlichen Vereinigung und von Staatsanwälten angebracht hatten.
Gegen den Auftraggeber der Detektive, einen Arzt, liefen Ermittlungen. Im Gegenzug wollte er sich kompromittierendes Material besorgen und Bewegungsprofile seiner Kontrahenten erstellen lassen. Die Überwachung flog aber auf, die Detektive fanden sich auf der Anklagebank wieder.
Das Landgericht Mannheim verurteilte im Oktober 2012 die Privatermittler wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Auch wenn letztlich “nur” ein Auto überwacht wurde, hätten die Detektive personenbezogene Daten der Fahrer ermittelt und damit deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Der Bundesgerichtshof wird wahrscheinlich ein Grundsatzurteil sprechen. So recht vorstellbar erscheint es mir nicht, dass Privatdetektive mehr dürfen als Polizisten. Falls ja, wäre das eine Gesetzeslücke, die der technischen Entwicklung geschuldet ist. Sie sollte geschlossen werden.