Angeblich wollte die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten Kunden aus der Erotikbranche, so dass schon von einem “Porno-Pranger” die Rede war. Nun werden den Abmahnanwälten erste Steine in den Weg gelegt. Das Landgericht Essen verbot Urmann & Collegen heute abend mit einer einstweiligen Anordnung, den Namen und die Adresse einer Abgemahnten zu veröffentlichen.
Der Dortmunder Anwalt Hendrik Peters hat nach eigenen Angaben den Antrag gestellt. Wie fast zu erwarten, war das Landgericht Essen nicht davon überzeugt, dass die Pläne der Regensburger Abmahnanwälte juristisch einwandfrei sind. Urmann & Collegen hatten sich auf ihrer Homepage auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, die sogenannte “Gegnerlisten” auf Anwaltshomepages für zulässig hält.
Allerdings bezog sich das auf einen Anwalt für Kapitalanlagerecht. Dieser wollte seine potenziellen Mandanten darüber informieren, gegen welche Geldhäuser und Versicherungen er bereits prozessiert hat. Die Nennung der Deutschen Bank oder der Allianz hat aber einen grundlegend anderen Informationswert, als wenn der Name und die Privatanschrift von Lieschen Müller veröffentlicht wird, die angeblich einen Porno über eine Tauschbörse gezogen hat.
Außerdem überwiegen die Persönlichkeitsrechte von Abgemahnten. Der Tausch von erotischen Filmen mag zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, der Vorgang hat aber nun mal einen direkten Bezug zur Privat- und sogar Intimsphäre. Von daher ist es wenig überraschend, dass das Landgericht Essen der Betroffenen recht gegeben hat. Ihr und Rechtsanwalt Hendrik Peters gebührt aber das Verdienst, die Sache in die Hand genommen zu haben – der Regensburger Porno-Pranger sollte Anfang September online gehen.
Die Entscheidung ist natürlich nur vorläufig. Urmann & Collegen können Widerspruch einlegen und schauen, ob sie Gerichte finden, die ihr mieses Spiel erlauben. Andererseits werden sich nun sicher viele Betroffene ermuntert fühlen, sich von den Regensburger Anwälten nichts gefallen zu lassen. Wenn massenweise einstweilige Verfügungen ergehen, könnte das für die Kanzlei jedenfalls sehr, sehr teuer werden.