Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt – kein Tatverdacht. Damit gewisse Vorwürfe nicht weiter in den Polizeicomputern rumgeistern, ist es durchaus sinnvoll, mal die Löschung der Daten zu verlangen. Das ist auch immer eine gute Gelegenheit zur Frage, was denn sonst so über den Betreffenden bei der Polizei gespeichert ist. Die Antwort fällt mitunter seltsam aus…
So auch in diesem Fall. Neben der letzten Sache, die so erfreulich endete, teilt mir das zuständige Landeskriminalamt vier weitere Fälle mit, in denen “Erkenntnisse” über meinen Mandanten im landesweiten System gespeichert sind:
– Sachbeschädigung;
– Diebstahl;
– Fahrerflucht;
– Computerbetrug.
Die mitgeteilten Datensätze klingen erst mal so, als sei mein Mandant jeweils der Beschuldigte gewesen. Als ich das alles zum ersten Mal las, war ich doch überrascht, was dieser so gutbürgerlich wirkende Mensch jedenfalls datenmäßig alles auf dem “Kerbholz” zu haben scheint.
Das ging meinem Mandanten nicht anders. In allen vier Fällen, so erzählte er mir, hatte er entweder die Anzeige erstattet. Oder er war als Zeuge angehört worden. Die Rolle im jeweiligen Verfahren ergibt sich aber gerade nicht aus den Datensätzen, die wir bekommen haben. Wenn das auch die Informationen sein sollten, die im Abfragegerät eines Streifenwagens angezeigt werden, dann sollte sich mein Mandant über etwas intensivere Kontrollen gegebenenfalls nicht wundern.
Ich habe erst mal dem Sachbearbeiter beim Landeskriminalamt angerufen. Der Beamte war überrascht, dass sich aus den abgefragten Datensätzen nicht ergibt, ob mein Mandant in den Verfahren Beschuldigter, Anzeigenerstatter oder Zeuge war. Er will nachfragen und klären, warum die ihm übermittelten Datensätze diese wichtigen Informationen nicht enthalten. “Normalerweise” sei das der Fall.
Wir sind jedenfalls gespannt.