Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sorgte vor kurzem für Entsetzen – jedenfalls bei mir. Aus der Entscheidung spricht nämlich Rassismus. Die Koblenzer Richter halten es für zulässig, dass Bundespolizisten bei Kontrollen in grenznahen Zügen auch die Hautfarbe als Kriterium dafür heranziehen, welcher Reisende kontrolliert wird. Dagegen wehrte sich ein dunkelhäutiger Betroffener, der schon etliche Male kontrolliert wurde.
Nun gibt es Hoffnung, dass diese beschämende Entscheidung korrigiert wird. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Außerdem bewilligt das Oberverwaltungsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe – und zwar rückwirkend auch für das Verfahren in der 1. Instanz. Damit bejahen die Richter am Oberverwaltungsgericht, dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat.
Für den Kläger setzt sich der Göttinger Anwalt Sven Adam ein. Nach seiner Auffassung legitimiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz das sogenannte “Ethnic Profiling”. Dabei, so Adam, habe die Bundesregierung noch im Juli 2011 erklärt, bei verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben.
Überdies weist der Jurist darauf hin, dass auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Ethnic Profiling als unzulässig ansieht. Außerdem liegt es nahe, dass die Koblenzer Richter gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben.