Die Presse berichtet ja heute über den toughen Staatsanwalt, der Christian Wulff zu Fall gebracht hat. Ich kann diesen Eindruck bestätigen, nachdem ich vor einigen Jahren mal mit Clemens Eimterbäumer das Vergnügen hatte. Meine Erinnerung: verbindlich im Ton, konsequent in der Sache. Und genau das lässt mich ziemlich sicher sein, dass das Ermittlungsverfahren dem ehemaligen Bundespräsidenten keine ruhigen Karnevalstage bescheren wird.
Vielmehr steht Christian Wulff eine Durchsuchung ins Haus. Die Ermittler werden spätestens am Rosenmontag an seinem Einfamilienhaus in Großburgwedel schellen, und mit einiger Sicherheit auch an seinem früheren Amtssitz und der Dienstwohnung in Berlin. Das wird, wie üblich, ziemlich früh morgens passieren. Die Ermittler werden Christian Wulff einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover präsentieren, der die Beschlagnahme von Beweismitteln in den bekannten Fällen anordnet. Wahrscheinlich brütet in diesen Stunden der zuständige Ermittlungsrichter über dem Beschluss. Auch er wird zum Ergebnis kommen, dass die Durchsuchung erforderlich ist.
Wulff wird die Herren notgedrungen reinlassen müssen und dabei zuschauen, wie sie seinen Hausrat durchstöbern. Falls niemand da sein sollte, lassen die Beamten und zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die als die gesetzlich vorgeschriebenen Zeugen fungieren, halt einen Schlüsseldienst kommen.
Dieser Ablauf ist deswegen so vorhersehbar, weil praktisch keinem Staatsanwalt, ob er nun Eimterbäumer heißt oder nicht, in dieser Konstellation eine andere Möglichkeit bleibt. Bei Wulffs früherem Sprecher wurde wegen vergleichbarer Vorwürfe bereits durchsucht – warum sollte es beim Ex-Präsidenten anders sein? Einen Hinweis hat Eimterbäumer auf den weiteren Ablauf ja schon selbst gegeben, als er erklärte, man werde Wulff wie jeden anderen Verdächtigen behandeln.
Und es würde auch jeden Verdächtigen in dieser Lage ebenso treffen. Schlecht für Wulff ist nämlich, dass es in Deutschland keines besonders starken Tatverdachts bedarf, um in die Wohnung eines Beschuldigten zu marschieren. Es genügt vielmehr der bloße Anfangsverdacht. Das sind Tatsachen, die eine Straftat als möglich erscheinen lassen. Genau diesen Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltsschaft ja am Freitag schon bejaht.
Liegt der Anfangsverdacht vor, stellen sich nur noch wenige Fragen. Zum Beispiel, ob zu erwarten ist, dass Beweismittel aufgefunden werden. Das wird man kaum verneinen können. Jedenfalls fällt es schwer jemandem wie Wulff ohne nähere Nachprüfung zu unterstellen, er hefte seine Kontoauszüge, aus denen sich zum Beispiel Abhebungen an Geldautomaten (wg. Barzahlung) ergeben können, und seine sonstigen Belege nicht fein säuberlich ab.
Zum Schluss muss man natürlich über die Verhältnismäßigkeit nachdenken. Bei der Vorteilsnahme sind bis zu drei Jahren Gefängnis möglich. Sie ist damit zwar kein Verbrechen, aber auch kein Bagatelldelikt. In vergleichbaren Fällen tun sich Gerichte jedenfalls nicht sonderlich schwer, eine Hausdurchsuchung für verhältnismäßig zu erklären. Wenn es im Fall Wulff nicht dazu käme, müsste man aus meiner Erfahrung schon von einer Sonderbehandlung sprechen.
Dem ehemaligen Bundespräsidenten stehen also noch unruhige Tage bevor. Nach meinem Gefühl wird die Hausdurchsuchung auch der Anlass sein, wegen dem Christian Wulff auf seinen Ehrensold verzichtet. Er tut damit der Kanzlerin und dem Kabinett einen riesigen Gefallen, weil diese natürlich zu Recht den Volkszorn fürchten, wenn sie Wulffs üppige Apanage abnicken.
Das passende Pöstchen kriegt der Ex-Präsident dann später – nach Einstellung seines Verfahrens gegen Zahlung eines stattlichen Betrages für einen guten Zweck.
Nachtrag: Die Staatsanwaltschaft erklärt, sie durchsuche derzeit nicht bei Christian Wulff, weil keine “Verdunkelungsgefahr” bestehe.