Er jagte Kriminelle, kontrollierte Verkehrssünder, kassierte über die Jahre sicher auch etliche Führerscheine. In eigener Sache nahm es ein Polizeibeamter aus dem Harz aber nicht so genau. Wie sich jetzt herausstellte, fuhr der Polizist 22 Jahre Streifenwagen und sein Privatauto, ohne selbst eine Fahrerlaubnis für Autos zu besitzen. Gemerkt hat das bis vor kurzem niemand. Angeblich nicht mal der Beamte selbst.
Erst bei einer Überprüfung der Polizeiberechtigung, die zum Führen von Streifenwagen berechtigt, soll die Wahrheit ans Licht gekommen sein. Die Berechtigung ist an sich unbefristet. Der Beamte hatte sie in Zeiten der Wende erhalten. “Das waren damals ziemlich wilde Zeiten, wo das durchgerutscht sein muss”, zitiert die Magdeburger Volksstimme einen Polizeisprecher.
Es sei nun jedoch klar, dass der Beamte eigentlich gar kein Auto fahren darf. Er hatte in der DDR nur einen Führerschein gemacht, der für Motorräder und Traktoren gilt. Auch nach dem Überleitungsrecht erstreckte sich diese Fahrerlaubnis nie auf Autos.
Laut Magdeburger Volksstimme hat sich die Polizei redlich bemüht, den Vorfall nicht öffentlich werden zu lassen. Jedoch hätten Nachbarn des Polizisten von der Sache Wind bekommen und sich empört. Nicht nur, weil der Beamte auch 22 Jahre für alle sichtbar einen Privatwagen gefahren hat, sondern weil er auch in einige Verkehrsunfälle verwickelt gewesen sein soll.
Hierbei hätte seinen Kollegen eigentlich auffallen müssen, dass der Mann keinen Autoführerschein hat. Die Polizei Magdeburg räumt bislang lediglich ein, dass der Beamte “indirekt” an einem Zusammenstoß von zwei Streifenwagen beteiligt war. "Hier war eine Überprüfung seiner Fahrerlaubnis nicht erforderlich", rechtfertigt sich laut Magdeburger Polizeistimme der Polizeisprecher.
Der Beamte schiebt nach Angaben der Zeitung nun Innendienst. Gegen ihn ist ein Disziplinar- und auch ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Mit der naheliegenden Ausrede, er sei immer davon ausgegangen Auto fahren zu dürfen, wird der Polizist übrigens nur bedingt weiter kommen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein reines Vorsatzdelikt. Man kann die Tat auch fahrlässig begehen, aber auch dann drohen als Höchststrafe noch sechs Monate Gefängnis.
Ob ein Gericht einem Beamten, der Tag für Tag Führerscheine kontrollieren muss und somit überdurchschnittliche Fachkenntnis hat, Fahrlässigkeit zubilligt, steht überdies auf einem anderen Blatt.