Der Pastor einer evangelischen Gemeinde vermutet, ein Gemeindemitglied sei in kriminelle Aktivitäten verwickelt. Er lädt die betreffende Person zu einem „seelsorgerischen Gespräch“. Aber nicht, um dem Gemeindemitglied zu helfen. Sondern um mit dem durch das Gespräch aus seiner Sicht bestätigten Verdacht zur Polizei zu laufen.
Bei der Polizei scheint der Pastor nicht sofort auf großes Verständnis gestoßen zu sein. Die Vernehmung fängt nämlich damit an, dass der Polizeibeamte ihn eindringlich auf eventuelle Schweigepflichten als Geistlicher hinweist.
Aber das kümmert den Pastor wenig. Er ist so versessen darauf, seine Informationen weiterzugeben, dass man sich eine Aktion Feigenblatt überlegt. Die Anzeige werde, so heißt es, nicht durch den Pastor erstattet. Sondern aufgrund dessen Aussage „von Amts wegen“ – durch den Polizeibeamten.
Die Folge sind umfangreiche Ermittlungen, einschließlich Hausdurchsuchung. Der Herr Pastor soll sehr zufrieden mit sich sein.