Vor einiger Zeit hatte ich über den Beschluss eines Landgerichts berichtet, der die Speicherung des DNA-Musters meines Mandanten untersagte. Ursprünglich hatte das Amtsgericht die DNA-Speicherung angeordnet. Trotz der laufenden Beschwerde musste mein Mandant die DNA-Probe auch abgeben.
Der Beschluss des Landgerichts wurde natürlich auch an die Staatsanwaltschaft geschickt. Immerhin hatte diese auch beim Amtsgericht beantragt, den Eintrag meines Mandanten in die DNA-Kartei anzuordnen. Seltsamerweise hielten es die Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, aber offensichtlich nicht für nötig, die negative Entscheidung des Landgerichts von sich aus umzusetzen. Auch nach sieben Monaten konnte sich niemand dazu aufraffen, für die Löschung des nunmehr rechtswidrigen Eintrags zu sorgen.
Mein Mandant musste das Landeskriminalamt erst selbst auffordern, um Bewegung in die Sache zu bringen. Entgegen ursprünglicher Ansage ging dann alles sogar recht flott. Heute informiert mich das Landeskriminalamt, der Datensatz sei am 24. Oktober 2008 gelöscht worden.