Für den Krefelder CDU-Fraktionschef Wilfried F. und den früheren Baudezernenten Klaus L. (SPD) beginnt eine neue Zitterpartie. In der Korruptionsaffäre der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf F. Abgeordnetenbestechung und L. Bestechung vorgworfen.
Das Landgericht Düsseldorf hatte zwar das Verfahren mit einer strittigen Begründung nicht eröffnet – jetzt aber prüft der 1. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, ob die Entscheidung Bestand hat.
Nein, hat sie nicht, meint der Generalstaatsanwalt. Und nennt einen gewichtigen Grund. Die 1. große Strafkammer habe die „gebotene Gesamtschau aller Indizien“ vermissen lassen. Diese Gesamtschau ergebe einen hinreichenden Tatverdacht. Den hatte auch die Strafkammer zunächst gesehen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeregt. Als die Staatsanwaltschaft damit nicht einverstanden war, verkündete der Vorsitzende Rudolf Wolff zu aller Überraschung, es gebe gar keinen derartigen Verdacht mehr.
Ein juristische Dilemma, das nun vom OLG so oder so entschieden werden muss. Kommt der Senat, wie die Strafverfolger hoffen, zu der Meinung, ein Prozess müsse eröffnet werden – dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts, so fordert es die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Seitenhieb auf Rudolf Wollf. Der könne nicht mehr „unvoreingenommen“ verhandeln. (pbd)