In Koblenz gibt es raubeinige Staatsanwältinnen. Mit einer hatte ich heute am Landgericht zu tun. Das Gericht hätte nichts gegen eine Einstellung des Verfahrens gehabt. Mein Mandant, der Angeklagte, auch nicht. Er hätte sogar eine Auflage erfüllt, sich das Ganze also was kosten lassen.
Aber die Staatsanwältin verweigerte sich. Ohne jede Begründung, wie man das so kennt. Ich erläuterte dem Gericht eingehend, was in der ersten Instanz, die meinen Mandanten verurteilt hat, schief gelaufen ist. Damals war ich noch nicht Verteidiger. Unter anderem ist ein entlastendes Dokument schlicht und einfach nicht berücksichtigt worden. Wenn dieses Dokument echt ist, das meint nun auch das Landgericht, ist der Tatvorwurf entkräftet.
Jetzt müssen einige kriminaltechnische Untersuchungen erfolgen, insbesondere muss das Dokument richtig lesbar gemacht werden. Es handelt sich leider um eine extrem schlechte Kopie. Allerdings spricht nun rein gar nichts für eine Fälschung, so dass ich guter Dinge bin.
Die Staatsanwältin gefiel sich nach diesem für sie überraschenden Ergebnis darin, eine Diskussion darüber anzufangen, ob der Ehefrau meines Mandanten Zeugenentschädgung zusteht. Dabei legte sie mir dann irgendwelche Worte in den Mund und unterstellte, ich würde meinem Mandanten dabei helfen, das Gericht um ein paar Euro zu betrügen.
Mir blieb dann nur die Anmerkung, dass die Kosten des weiteren Verfahrens ohnehin den Steuerzahler hart treffen werden. Und dass alle Kosten, die ab heute entstehen, der Starrsinnigkeit der Anklagevertreterin geschuldet sind. Das Wort Starrsinnigkeit fasste sie natürlich gleich als Beleidigung auf und bat mich, es zu wiederholen. Habe ich dann auch gerne gemacht.
Vermutlich kriege ich in Kürze einen Anhörungsbogen der Kripo. Wegen Beleidigung zu Lasten der Frau Staatsanwältin. Auf mein freundliches „Auf Wiedersehen“ hat sie jedenfalls nur geschnaubt und weggeguckt.
Schlechtes Benehmen kommt also noch hinzu. Ich bin guter Dinge, wegen beider Punkte den Wahrheitsbeweis antreten zu können.