Mein Mandant ist angeklagt, bei REWE Salatsaucen im Wert von 3,95 € in die Tasche gesteckt zu haben. Obwohl der Gute kein besonders umfangreiches Vorstrafenregister hat, ist sogar schon ein Hauptverhandlungstermin anberaumt.
Falls ich die Verhandlung nicht doch noch abgewendet kriege, wird das die kleinste Schadenssumme, für die ich bisher meine Robe angezogen habe.