Vermeintlichen Spam oder Irrläufer-Mails sollte man nicht unbeachtet lassen. Das legen die Erfahrungen von M.B. aus V. nahe. Er durfte heute eine Hausdurchsuchung über sich ergeben lassen – bloß weil jemand seine E-Mail-Adresse gekapert hat.
Sein Bericht:
Heute morgen klingelte mein Mobiltelefon. Ein Polizist war dran, er stünde in meiner Wohnung. Ob ich mal eben vorbeikommen könnte. Mein im gleichen Haushalt lebender Bruder hatte die Tür geöffnet.
20 Minuten später war ich zu Hause. Mein PC (kein Monitor, keine CDs, keine der offen herumliegenden Festplatten!) stand bereits fertig gepackt im Wohnzimmer.
Der Verdacht: Computerbetrug.
„Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, unter Angabe falscher Personalien, nämlich des Geschädigten X, kostenpflichtig Internetleistugen in Anspruch genommen zu haben.“
Ich folgte den Beamten auf die Wache, um dort gemeinsam mit dem Ermittler die vorliegende Akte einzusehen.
Um es kurz zu machen: Einziger „Beweis“ gegen mich ist die Tatsache, dass meine eMail-Adresse „(gängiger Vorname)@gmx.de“ bei der Anmeldung für die nicht bezahlten Dienstleistungen angegeben wurde. Die E-Mail-Adresse habe ich im Jahr 1997 auf meinen korrekten Namen inkl. Anschrift registert, das war wohl ein Fehler.
Anfänglich sagten die Polizisten noch etwas davon, dass meine IP-Adresse identifiziert wurde, mit der die Leistungen in Anspruch genommen wurden. Davon fand sich in der Akte jedoch nichts. Lediglich eine Anfrage an den Provider Tele 2 war enthalten, jedoch nicht dessen Antwort. Tele 2 habe ich auch nie als ISP verwendet.
Die eMails mit Rechnungen und Mahnungen habe ich tatsächlich bekommen, diese aber wie so viele andere ignoriert. Es stand ja auch ein ganz anderer Adressat in der Rechnung, nämlich Herr X.
Fazit bis jetzt: Der Polizist hat sich sehr darüber gewundert, dass allein aufgrund der Nennung meiner Adresse ein Durchsuchungsbeschluss angeordnet wurde. Sein einziger Einwand immer wieder: „Wenn sich nicht noch herausstellt, dass die besagte IP-Adresse Ihnen zugeordnet werden kann.“
Er sagte mir zu, dem StA nahezulegen, dass mir mein Rechner umgehend wieder ausgehändigt werden darf.