Erst denken, dann abmahnen. So lautet die Übersetzung einer bahnbrechenden Erkenntnis, welche das Landgericht Hof nun verkünden durfte:
Bei einer eBay-Auktion bestimmt nicht der Verkäufer, sondern der Käufer den Preis. Es ist daher dem Verkäufer weder möglich, den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben, noch den Endpreis. In einem solchen Fall sind weder der Verbraucher noch der Wettbewerb schutzwürdig, da nicht der Unternehmer mit Preisen wirbt, sondern der Kunde den Preis bestimmt.