Ein gnadenloser Amtsrichter in Neuss hatte vor drei Monaten eine Mutter von elf Kindern wegen eines eher harmlosen Delikts zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – diese Entscheidung versucht jetzt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf händeringend rückgängig zu machen.
Die 40-Jährige war wegen einer falschen Verdächtigung schuldig gesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte aber eine niedrigere Strafe mit Bewährung beantragt: „Wir haben jetzt den Vollstreckungshaftbefehl gestoppt“, sagte gestern Behördensprecher Johannes Mocken, „und prüfen von Amts wegen ein Gnadenverfahren“. Zur Begründung sagte Mocken, das jüngste Kind der Frau sei gerade mal 2 Jahre alt und: „Die Strafe ist ungewöhnlich hart!“ (pbd)
Nachtrag: Bericht im Express