In einer Bußgeldsache habe ich geschrieben:
Nach Akteneinsicht werde ich entscheiden, ob ich für meinen Mandanten zum Vorwurf Stellung nehme. Bis dahin macht Herr J. von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zur Sache zu äußern.
Was macht der Polizeibeamte? Ruft nach Erhalt meines Schreibens Herrn J. an und möchte sich mit ihm über die Sache „unterhalten“. Herr J. hat ihn gleich an mich verwiesen. Mit mir wollte er sich aber nicht „unterhalten“. Jedenfalls bislang nicht.