Ein weiblicher Fußballfan musste sich am 11. März 2005 vor Polizisten in Saarbrücken nackt ausziehen. Die Beamten suchten nach Feuerwerkskörpern, obwohl keine konkreten Umstände belegten, dass die 17-Jährige etwas mit Randale zu tun hatte. Die Polizeiaktion schlug hohe Wellen, denn das Verwaltungsgericht hielt die Maßnahme für rechtmäßig.
Jetzt erreicht mich eine erfreuliche Nachricht. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Das Gericht sieht tatsächliche und rechtliche Probleme, die mit den Parteien in einem noch nicht anberaumten Termin erörtert werden sollen.
(Berichte im law blog: – Die Welt nackt zu Gast bei Freunden; „Erniedrigt und beschmutzt“)