Der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken war mit der strafrechtlichen Prüfung des ersten Auftritts von Madonna in Deutschland betraut, lehnt aber die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Pop-Sängerin ab. Der Auftritt am Sonntagabend „mag geschmacklos gewesen sein“, sagte Mocken heute, „war aber nicht strafbar“.
Madonna hatte sich ans Kreuz hängen lassen, trug eine Dornenkrone wie einst Jesus Christus. Dieses Verhalten war nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, so wertet es Mocken. Madonna habe Jesus nicht verhöhnt, zumal auch der Text des Liedes „Live to Tell“ neutral war.
Ein Mann aus Dormagen, der vorab eine Anzeige erstattet hatte, bekommt Post von Mocken: „Es gibt keinen Anfangsverdacht“. Der Staatsanwaltschaft hatte vom Konzert nichts gesehen, sondern es beobachten lassen. Während Madonna rund 45 000 Besucher in der Düsseldorfer LTU-Arena begeisterte, aßen Mocken und Ehefrau belegte Brote und gingen früh zu Bett: „Wir müssen morgens um viertel vor fünf aufstehen“. (pbd)