VERLÄNGERT

Die Firma ish macht es sich einfach. Im Vertragstext, den Herr S. unterschrieben hat, steht zur Kündigungsfrist:

Die Standardvertragslaufzeit beträgt zunächst 3 Monate. … Die Laufzeit verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt wird. Danach ist er jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündbar.

Herr W. kündigte. Doch ish möchte, dass er weit länger als einen weiteren Monat zahlt. Nämlich ein gutes Jahr. Nachdem Herrn S. ein Grund hierfür nicht genannt wurde, schreibt mir ish:

Aufgrund unserer Änderung der Besonderen Geschäftsbedingungen digital TV zum 1. November 2005 hat sich die Kündigungsfrist bzw. die Vertragsverlängerung geändert. … Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat … gekündigt wird.

Wann und wie ish gegenüber Herrn S. die Besonderen Geschäftsbedingungen geändert haben will, steht leider nicht in dem Schreiben. Herr S. hat jedenfalls keine Mitteilung erhalten. Zumindest wird ish nachweisen müssen, dass er sie erhalten hat. Machen andere ja auch so. Die GEZ weist zum Beispiel auf ihrer Internetseite abmeldewillige Bürger sogar ausdrücklich darauf hin, dass der Absender im Zweifel beweisen muss, dass seine Kündigung bei der GEZ eingegangen ist. Wenn die sich ganz entspannt zurücklehnen können, dürfen wir das auch.

Selbst wenn die Mitteilung angekommen sein sollte, ist es zweifelhaft, ob sich der Vertrag einseitig so gravierende zum Nachteil des Kunden ändern lässt – sofern der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt. In den Bedingungen verpflichtet ish den Kunden, einer Vertragsänderung zu widersprechen, wenn er nicht einverstanden ist. Ich tippe hier mal auf eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Folge: Unwirksamkeit der Klausel.

Außerdem sind die Besonderen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite des Vertragsformulars abgedruckt. Die Vertragslaufzeit steht aber bei Herrn S. im Vertragstext selbst. Der ist aber laut Schreiben von ish gar nicht geändert worden.

Ish ist jetzt informiert, dass Herr S. nichts über die Änderung der Bedingungen erhalten hat. Ich bin gespannt, wie das Unternehmen nachweist, dass sein angebliches Schreiben zugegangen ist. Falls das gelingt, können wir ja mal detailliert über die Wirksamkeit der Klausel grübeln.