Nach acht Jahren Untersuchungshaft hat das Bundesverfassungsgericht einen mutmaßlichen Mörder freigelassen. Das Gericht ordnete selbst die Entlassung an. Grund für diesen einmaligen Vorgang ist die faktische Weigerung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den Sachverhalt aufgrund der Vorgaben aus Karlsruhe erneut zu prüfen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht Verfahrensverzögerungen feststellte, welche der Justiz anzulasten sind, verneinten dies die Düseldorfer Richter. Sie lehnten sich damit gegen die an sich bindenden Feststellungen des Verfassungsgerichts auf – und kassieren jetzt eine bittere Niederlage.
Der Streit begründet sich im Wesentlichen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht auch Verfahrensfehler, die zu einer Neuverhandlung führen, als schädliche Verzögerung versteht. Muss die Sache wegen Fehlern des Gerichts neu aufgerollt werden, kann die damit verbundene Verzögerung dazu führen, dass die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wird. Im vorliegenden Fall war die Revision des Angeklagten erfolgreich gewesen, weil das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hatte, obwohl der Angeklagte zu dessen richterlicher Vernehmung im Ermittlungsverfahren nicht ordnungsgemäß geladen war. Das Verfahren wird derzeit komplett neu aufgerollt.
In seinem Beschluss stellt das Verfassungsgericht aber auch noch einmal klar, dass es zahlreiche weitere Verfahrensverzögerungen gegeben hat. Diese stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch pauschal in Abrede.