MOSIS DOUBLE FESTGESETZT

Das Landgericht München I hat heute einen bekannten Moshammer-Doppelgänger festnehmen lassen. Der Mann hatte im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des echten Moshammer ausgesagt, er habe diesem in den letzten zwei Jahren mindestens 10 junge Männer als „Frischfleisch“ zugeführt.

Das Gericht war aber laut dpa so wenig von der Aussage des Mannes überzeugt, dass es ihn an Ort und Stelle verhaften ließ. Der Vorsitzende Richter soll den Zeugen vor der Festnahme mehrmals ermahnt haben, sich nicht wichtig zu machen. Dieser sei aber sogar nach einer Bedenkpause bei seinen Angaben geblieben.

Aus der Ferne betrachtet eine mehr als bizarre Aktion.

Die falsche uneidliche Aussage vor Gericht kann mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren geahndet werden. Allerdings dürfte hier als Strafe ja allenfalls etwas im unteren Bereich in Frage kommen. Insbesondere, wenn der Mann nicht vorbestraft ist. Immerhin ist es offensichtlich, dass seine Aussage keine maßgebliche Bedeutung für das Urteil gegen den Angeklagten haben wird.

Zum anderen dürfte die Erregung des Richters übertrieben gewesen sein. Ist es denn nicht aufgefallen, dass man es mit einem Wichtiguer zu tun hat? Der soll es ja schon genossen haben, vor der Aussage im Scheinwerferlicht zu stehen. Sicherlich ist es selbst dann für ein Gericht nicht fein, wenn man sich von so jemandem anflunkern lassen muss. Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob man den Betreffenden dann auch noch unbedingt ins offene Messer laufen lassen muss (siehe Bedenkpause etc.) Womöglich scheitert ja alles schon daran, dass der Mann gar nicht schuldfähig ist. Immerhin läuft er freiwllig rum wie Rudolf Moshammer.

Entsetzlich sind solche schlagzeilenträchtigen Aktionen natürlich auch, weil nicht nur die Straferwartung marginal ist. Auch ein Haftgrund scheint zweifelhaft. Ernsthaft käme ja wohl nur Fluchtgefahr in Betracht. Woraus soll sich die aber ergeben? Wiederholungsgefahr? Die kann in diesem Fall durch Untersuchungshaft jedenfalls nicht ausgeräumt werden. Denn zu einer möglichen weiteren Zeugenaussage würde der Mann ja auch aus dem Gefängnis vorgeführt werden. Letztlich müsste man dann noch die Klippe der Verhältnismäßigkeit überspringen.

Mal sehen, ob der für den Erlass des Haftbefehls zuständige Ermittlungsrichter mehr Contenance zeigt. Und auch, ob die Strafkammer sich künftig wundert, wenn Zeugen nur noch mit Anwalt kommen und außerordentlich wortkarg sind.