SIEBEN STUNDEN

Nachdem es einige Tage ruhig war, hatte ich heute Nacht mit zwei Hausdurchsuchungen zu tun. Nach dem was ich bisher weiß, dürfte zumindest eine rechtswidrig gewesen sein.

Oder seit wann begründet es einen Tatverdacht und überdies „Gefahr im Verzuge“, bloß weil jemand, der nachmittags von der Arbeit kommt, bei einer Personenkontrolle vor dem Bahnhof keinen Personalausweis vorzeigen kann? Es gibt in Deutschland keine Pflicht, seinen Ausweis mit sich zu führen.

Den Mann dann sieben Stunden auf der Wache festzuhalten, ihm trotz energischen Widerspruchs die Wohnungsschlüssel abzunehmen und ohne richterlichen Beschluss seine Wohnung auf den Kopf zu stellen, obwohl der Pass sichtbar auf einem Tisch liegt, ihm keinen Tatvorwurf zu machen, ohne Begründung die Kontaktaufnahme mit seinem Verteidiger zu verweigern – als Pendler muss man heutzutage offensichtlich auf einiges vorbereitet sein.

Zumindest wenn man nicht weißer Hautfarbe ist.

Nachtrag: Mittlerweile kenne ich auch den Tatvorwurf. „Verdacht des illegalen Aufenthalts“. Begründet durch den schlichten Umstand, dass mein Mandant keinen Ausweis bzw. Pass bei sich hatte (andere Unterlagen wie Bahnkarte schon). Statt aber mit ihm die stolze Strecke von drei Kilometern nach Hause zu fahren und sich den Ausweis zeigen zu lassen, wurde er auf der Wache eingesperrt und man durchsuchte seine Wohnung.

Der Antrag auf gerichtliche Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig war, ist schon diktiert. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es dabei nicht bleibt.