TEXTBAUSTEIN

Es kommt täglich vor, dass Polizisten ein Ermittlungsverfahren gegen Pkw-Halter einleiten, obwohl Zeugen den Fahrer nicht beschreiben oder wieder erkennen können. Hier hilft einer meiner Lieblingstextbausteine:

Einziger Grund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn N. ist offenbar die Tatsache, dass er Halter des Fahrzeuges ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 31. August 1993 (2 BvR 843/93) entschieden, dass aus der bloßen Tatsache, dass jemand Halter eines Fahrzeuges ist, ohne die Existenz weiterer Beweisanzeichen nicht gefolgert werden kann, er habe das Fahrzeug bei einer bestimmten Fahrt auch tatsächlich geführt.

Auch bei privat genutzten Fahrzeugen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit, dass sie von Familienangehörigen, Angestellten, Freunden oder Bekannten des Halters geführt werden, im allgemeinen zu naheliegend, sodass sich aus der Haltereigenschaft keinerlei Tatverdacht ergibt.

Diese Entscheidung bindet alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG).

Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.

Hohe Erfolgsquote. Kein Copyright :-)