Schwer geschädigtes Kind bekommt 720.000 Euro Schmerzensgeld

Das Kind hat seit seiner Geburt schwere Hirnschäden, es ist erblindet und hat eine starke Hörschwäche. Das alles sind die Folgen schwerer Behandlungsfehler in der Geburtsklinik, stellt das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil fest. Die Folge ist ein Schmerzensgeld von 720.000 Euro.

Eine 37-jährige Frau war mit Zwillingen schwanger. Der für sie zuständige Arzt behandelte sie in der Geburtsklinik wochenlang stationär – bis einer der Föten im Mutterleib verstarb. Der darauf hin notwendige Notkaiserschnitt rettete dem zweiten Kind zwar das Leben. Es wurde dabei aber schwer geschädigt.

Im wesentlichen kritisiert das Gericht die Ausstattung der Klinik. Die hat nämlich keine neonatologische Intensivstation. Bei einer Hochrisikoschwangerschaft (Zwillinge, Alter der Mutter) müsse aber immer damit gerechnet werden, dass es zu einer Frühgeburt oder schweren Komplikationen kommt. Eine Notfallbehandlung müsse in solchen Fällen von vornherein gewährleistet sein. Das war hier nicht der Fall (Aktenzeichen 8 U 8/21).