Ukraine: Auslieferung ist trotz drohendem Kriegsdienst zulässig

Ein in Deutschland lebender Ukrainer sollte in seine Heimat ausgeliefert werden, weil er dort wegen einer Straftat gesucht wird. Der Betroffene wehrte sich allerdings mit der Begründung, er verweigere aus Gewissensgründen den Wehrdienst. Ihm drohe aber nach dem Strafverfahren in seiner Heimat die Einziehung zu den Streitkräften.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auslieferung des Mannes erlaubt, und zwar mit einer lesenswerten Begründung. Die Richter weisen nämlich darauf hin, dass auch bei uns in Deutschland im Verteidigungsfall Menschen zum Dienst herangezogen werden können, selbst wenn sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind. Möglich ist unter anderem die Zwangsverpflichtung für „Zwecke der Verteidigung“, zum Beispiel für den Zivilschutz (Art. 12a Abs. 3 Grundgesetz). Also gibt es auch bei uns keinen umfassenden Schutz vor „Wehrdienst“. Wenn aber Deutsche hier verpflichtet werden können, verstoße eine Auslieferung in die Ukraine, die ja aktuell einen Krieg führt, nicht gegen unabdingbare verfassungsrechtliche oder völkerrechtliche Grundsätze.

Von daher kann der Mann nun an die Ukraine ausgeliefert werden. Ob er tatsächlich eingezogen wird, hat die Ukraine zu entscheiden (Aktenzeichen 4 ARs 11/24).