Wisst ihr, dass Rechtspfleger „das Rückgrat der Justiz“ sind? Und dass ihre damit verbundene Bedeutung in der Öffentlichkeit nicht ausreichend gewürdigt wird? Letzteres hat der grüne Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen nun mit einem ebenso mutigem wie entschiedenem Schritt geändert.
Kurz kann bei dieser Nachricht im Steuerzahler die Sorge keimen, dass den betroffenen Beamten durch eine Gehaltserhöhung geholfen wird. Das läge immerhin nahe. Rechtspfleger wickeln Erbschaften ab, vollstrecken gerichtliche Forderungen, führen Grundbuch und Handelsregister, außerdem zwangsversteigern sie Immobilien. Sie verharren also normalerweise in den Vergütungsstufen des „mittleren“, allenfalls des „gehobenen“ Dienstes; reich wird man dort nicht.
Dem Minister Benjamin Limbach kam allerdings eine andere Idee. Er erlaubt Rechtspflegern ab sofort, bei der Arbeit eine Robe zu tragen. Also das Kleidungsstück, welches Richter, Staatsanwälte und Anwälte seit jeher im Gerichtssaal überstreifen müssen, um überhaupt als anwesend zu gelten. Nun darf sich der Rechtspfleger also ebenso in eine Robe gewanden, wenn er in seiner Amtsstube die zugetragenen Akten abträgt. Oder er einen öffentlichen Auftritt hat, etwa bei der erwähnten Versteigerung.
„Durch die Robe wird die Bedeutung des den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern verliehenen öffentlichen Amtes und ihre Position als Vertreterinnen und Vertreter der Justiz klar und erkennbar hervorgehoben“, schwärmt der Justizminister. Eine naheliegende Frage wird in seiner Pressemitteilung allerdings ausgespart. Den vom Dienstherrn ermöglichten Prestigegewinn – so er denn einer ist – müssen auch Rechtspfleger selbst bezahlen. „Die Beschaffung der Amtstracht ist grundsätzlich Sache des Trägers“, heißt es seit jeher in der Robenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.