Weil er sich in seinem Job überlastet fühlte, wählte ein Rechtspfleger einen ungewöhnlichen Weg. Er steckte unbearbeitete Vollstreckungsakten in eine Tüte und warf diese in einen Fluss.
Das kostete dem Mann nun seinen Job. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entfernte ihn per Urteil aus dem Dienst – obwohl der Beamte psychische Probleme hatte. Sein Verhalten untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatliche Verwaltung. Außerdem könne der Dienstherr dem Mitarbeiter nicht mehr trauen. Am Strafgericht war der Beamte besser weggekommen. Dort erhielt er nur eine Geldstrafe.
Die Akten waren übrigens nicht verloren. Die Wasserschutzpolizei konnte sie aus dem Fluss bergen, und nach dem Trocknen waren sie auch wieder lesbar (Aktenzeichen 28 K 263/22.WI.D).