75 Minuten Anreisezeit für eine Fahrtstrecke von 75 Kilometern – eine katastrophale Fehlplanung. Jedenfalls, wenn man im Ruhrgebiet unterwegs ist. Mit dieser Erkenntnis versorgt uns der Anwaltsgerichtshof Hamm.
Ein Durchschnittstempo von 60 Stundenkilometern sei in dieser Region völlig unrealistisch, so das Gericht – jedenfalls an einem Freitagmittag. Für eine Rechtsanwältin hat diese Erkenntnis negative Auswirkungen. Die Juristin verpasste ihren Berufungstermin wegen einer Pflichtverletzung. Ihre Berufung wurde verworfen, weil die Betroffene 45 Minuten zu spät erschien.
Allerdings ging es in dem Verfahren nicht nur um den täglichen Wahnsinn auf Nordrhein-Westfalens Straßen. Der Gerichtshof kreidet der Kollegin auch an, dass sie kein Handy dabei hatte, um wenigstens im Gericht anzurufen. Zu allem Überfluss hatte die Anwältin ihren Anwaltsausweis nicht dabei, weshalb sie länger am Gerichtseingang kontrolliert wurde.
Doch damit nicht genug.
Laut dem Gericht verlief sie sich auch auf dem Weg zum Saal, was weitere Zeit kostete. Dabei, so das Gericht, hätte sie zumindest das Sicherheitspersonal nach dem Weg fragen müssen – was sie nicht tat. Das Urteil gegen die Rechtsanwältin wurde ohne weitere Prüfung rechtskräftig (Aktenzeichen 2 AGH 01/24).