Das Bundesaußenministerium gilt bei der Erteilung von Visa als nachgiebig, gerade wenn es um Afghanen geht. Allerdings gibt es auch Fälle, die sind so suspekt, dass selbst diese Behörde nein sagt.
Es ging um einen 2015 eingebürgerten Afghanen, der seit 21 Jahren in Deutschland lebt. Er heiratete eine Afghanin, nachdem er seinen deutschen Pass hatte, und wollte diese anschließend nach Deutschland holen. Allerdings stellte sich heraus, dass der Bräutigam für die Trauung noch nicht einmal zu seiner Verlobten reiste. Er nahm zwar an einer „religiösen Zeremonie“ teil, ließ sich für diese Trauung aber lediglich per Videokonferenz aus Deutschland zuschalten.
Für das Oberverwaltungsgericht Brandenburg liegt keine wirksame Ehe vor. Der Ehemann habe sich während der Eheschließung in Deutschland befunden, deshalb gelte (auch) deutsches Recht. Deutsches Recht sehe aber zwingend vor, dass beide Ehegatten physisch vor dem Standesbeamten präsent sind. Die Ehe sei damit formunwirksam (Aktenzeichen 6 B 1/24).