Ziemlich dreist. Was anderes fällt mir nicht ein zum Verhalten einer Strafrichterin am Landgericht Bonn. Diese machte erst Zusagen, die sie dann einfach nicht einhielt. Die Quittung kommt jetzt vom Bundesgerichtshof.
Das Strafverfahren verzögerte sich wegen neuer Termine, einer der beteiligten Anwälte hatte einen dreiwöchigen Urlaub gebucht. Für diesen Zeitraum erklärte sich die Richterin zu sogenannten Schiebeterminen bereit. Der Anwalt hätte eine Vertreterin senden können. Wesentliche Dinge sollten in der Zeit nicht im Verfahren passieren. Ein durchaus übliches Vorgehen.
Allerdings überlegte es sich die Richterin anders. Während der Anwalt urlaubte, setzte sie eine letzte Frist zur Stellung von Beweisanträgen. Diese Frist lief noch vor Urlaubsende des Verteidigers aus. Außerdem ordnete die Richterin an, dass die Staatsanwaltschaft schon mal ihr Plädoyer hält. Zur Begründung führte sie an, nach ihrer Erfahrung wären Anwälte auch im Urlaub „aktiv“.
Die Richterin ist ganz klar befangen, urteilt der Bundesgerichtshof. Das Urteil wurde deshalb aufgehoben, die Sache muss nun neu verhandelt werden (Aktenzeichen 2 StR 51/23).