Anwaltskammern verrechnen sich

Die deutschen Rechtsanwaltskammern haben bei einer wichtigen Abstimmung die geltenden Regeln nicht richtig angewandt. Damit steht ein Beschluss zur Abschaffung des Vertretungsmonopols spezieller Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof auf der Kippe.

Soll der elitäre Kreis vertretungsberechtigter Zivilrechtsanwälte am Bundesgerichtshof künftig ausgeweitet werden – zum Beispiel durch einen Fachanwalt? Für diesen Schritt ergab sich in einer Abstimmung unter den 28 deutschen Anwaltskammern eine knappe Mehrheit. Das wäre eine kleine Revolution auf dem Anwaltsmarkt.

Allerdings gelten für die Abstimmungen seit kurzem neue Regeln für die Gewichtung der Stimmen der einzelnen Kammern. Je mehr Mitglieder eine regionale Anwaltskammer hat, desto größer ihr Einfluss. Allerdings werden dabei nur einzelne Anwälte als „Mitglieder“ gezählt. Anwaltsgesellschaften, die auch Mitglied der Kammern sein können, zählen dagegen nicht. Das ist logisch, weil die Mitglieder der Anwaltsgesellschaften ja selbst Anwälte sind und es zu einem doppelten Stimmrecht käme.

Diese Regeln wurden nicht beachtet, in Frankfurt und Berlin fiel den Kammern deshalb eine Stimme zu viel zu. Bei einem Abstimmungsergebnis von 48 : 46 also ein entscheidender Fehler. Der Fehler ist übrigens schon ausgemacht. Bei der Programmierung des elektronischen Wahlsystems hat man wohl nicht aufgepasst. Ob und wie der Beschluss jetzt neu gefasst wird, ist noch unklar.

Bericht bei beck-aktuell