Der Prozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen dessen Rolle in der Diesel-Affäre ist erst einmal geplatzt. Winterkorn soll in der Dusche gestürzt sein und sich den Oberschenkel gebrochen haben. Laut einem medizinischen Gutachten ist er nicht verhandlungsfähig.
In dem Verfahren wurde vor mehr als drei Wochen zuletzt verhandelt. Eine Unterbrechung über drei Wochen hinaus ist nicht zulässig. Da ist die Strafprozessordnung unerbittlich. Nur während der Corona-Pandemie waren längere Unterbrechungen möglich, sofern das Gericht einen entsprechenden Beschluss fasste. Diese Regelungen sind aber außer Kraft getreten.
Da Landgericht Braunschweig rechnet nun mit einem Neustart im 1. Quartal des kommenden Jahres (Aktenzeichen 16 KLs 75/19).