Mobilfunkanbieter dürfen dem Kunden für eine Ersatz-SIM-Karte nicht einfach Gebühren berechnen. Pauschal 15 Euro gehen nicht, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte einen Mobilfunkanbieter verklagt, weil der für jeden SIM-Karten-Tausch 15 Euro berechnete. Damit müsste der Kunden auch zahlen, wenn die SIM-Karte aus technischen Gründen nicht mehr funktioniert oder der Anbieter die Karte von sich austauscht. Letztlich geht eine Gebühr also nur dann, wenn der Austausch vom Kunden verursacht wird, zum Beispiel bei Kartenverlust (Aktenzeichen 1 UKl 2/24).