Die Migrantenquote und das Grundgesetz

Die SPD-Fraktion im Bundestag plant nach Medienberichten eine Migrantenquote für den öffentlichen Dienst. Dies soll die „Einwanderungsgesellschaft“ stärken. Ein Gesetzentwurf soll angeblich noch in diesem Jahr vorliegen und der Sozialdemokratie mutmaßlich zu enormen Rückenwind bei der Wählerschaft verhelfen.

Die Idee einer festen Migrantenquote geht weit über die Diversitätskonzepte hinaus, wie man sie bisher kennt. Mit dem Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung ist eine Migrantenquote aber gar nicht vereinbar. Das Grundgesetz gewährt jedem den gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt, und zwar „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“. Das gilt für Bund, Länder und Kommunen.

Von den Vorfahren, der geografischen Herkunft des Bewerbers oder gar Fluchtschicksalen steht da nichts. Erschwerend kommt hinzu, dass Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz es nicht nur verbietet, jemanden wegen seiner Abstammung oder Herkunft zu benachteiligen. Nein, bitte genau lesen. Da steht auch ausdrücklich drin, dass niemand wegen seiner Abstammung oder Herkunft bevorzugt werden darf. Einen anderen Auftrag erteilt das Grundgesetz ausdrücklich nur in einem einzigen anderen Punkt – der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Es gibt also derzeit keinerlei verfassungsrechtlichen Auftrag für eine Migrantenquote. Ganz im Gegenteil würde eine Migrantenquote offenkundig zu einer – verbotenen – Bevorzugung führen und Leute in öffentliche Ämter bringen, die hierfür nach geltenden Kriterien schlechter qualifiziert sind als andere Bewerber.

Weitere Frage: Wie soll das alles praktisch gehen? Für eine Beamtenstellung muss der Bewerber ja einen deutschen Pass haben. Für ein Ticket auf der Migrantenquote wird er also mit der eigenen „Original“-Abstammung und der seiner Eltern werben müssen. Wobei es ja spätestens in dem Augenblick interessant wird, wenn sich der in Deutschland geborene Sohn eines südkoreanischen Arztes und einer amerikanischen Professorin nach seinem Studium auf seinen unzweifelhaften „Migrantenstatus“ beruft, um seinen Traum von einer Beamtenkarriere zu erfüllen. Vielleicht ein krasses Beispiel. Umgekehrt lässt es sich einfacher auf den Punkt bringen: Der Doofe ist am Ende immer die Kartoffel.

Halten wir fest: Ohne Änderung des Grundgesetzes ist eine Migrantenquote verfassungswidrig. Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Wo diese Mehrheit herkommen soll, können wahrscheinlich nur die Befürworter eines AfD-Verbots erklären. Wer das wohl ist?