Corona-Kritik mit Hakenkreuzen ist strafbar, so das Kammergericht Berlin. Die Richter verurteilen einen Mann, der auf X Corona-Masken mit aufgedruckten Hakenkreuzen gepostet hatte, verbunden mit kritischen Texten. Das ist nach Auffassung der Richter eine strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Verboten ist die Verwendung von Hakenkreuzen, wenn sie auf eine Unterstützung der dahinter stehenden Ideologie ausgerichtet ist. Wenn sich aus dem Kontext aber eine klare Distanzierung ergibt, ist die Abbildung nicht verboten. Allerdings sieht das Kammergericht die „Beweispflicht“ hier beim Betroffenen. In dem entschiedenen Fall fehlt ihnen eine „eindeutige Abkehr von den Idealen des Nationalsozialismus“.
Außerdem wolle das Strafgesetz die inflationäre Verwendung solcher Symbole vermeiden, so die Richter. Es soll ein „kommunikatives Tabu“ geben, damit kein Gewöhnungseffekt eintritt.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten noch freigesprochen. Über das Strafmaß muss jetzt ein anderer Amtsrichter entscheiden (Aktenzeichen 2 ORs 14/24)