Eine Bierdusche für den Schiri hatte bei einem Fußballspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen Folgen. Das DFB-Sportgericht wertete die Partie für Essen, doch damit waren die Rechtsstreite nicht vorbei. Der Schiri verklagte den renitenten Fan auf Schmerzensgeld.
Dass der Schiedsrichter Anspruch auf eine Entschädigung hat, ist wenig überraschend. Allerdings stellte sich der Unparteiische einen Betrag von 25.000 Euro vor. Das war dem Landgericht Zwickau doch etwas übertrieben. Die normalen Schmerzensgelder lägen in vergleichbaren Fällen viel niedriger, so das Gericht. Der Schiedsrichter bekommt 1.500 Euro. Immerhin, möchte man fast sagen (Aktenzeichen 4 O 771/23).