Vorsicht bei eigenen Aufmaßen für Internetbestellungen: Wer zum Beispiel eine spiegelverkehrte Duschkabine bestellt, ist selbst schuld. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Ein Mann hatte online eine maßangefertigte Eck-Duschkabine geordert. Bei Angabe der Maße vertauschte er die Lage der beweglichen und festen Teile. Dummerweise hatte der Monteur schon Löcher gebohrt, bevor das Problem auffiel.
Die Gesamtverantwortung für das Dilemma sieht das Gericht alleine beim Besteller. Deshalb muss der Verkäufer auch nicht für die Beseitigung der Bohrlöcher zahlen. Der Kunde kann auch nicht den Kaufvertrag rückgängig machen, denn bei einer Maßanfertigung gibt es kein Widerrufsrecht (Aktenzeichen 191 C 10665/23).