Für die Deutsche Bahn kommt der Winter jedes Jahr völlig überraschend. Dieses Jahr könnten auch Autofahrer auf dem falschen Fuß erwischt werden. Denn bei der Winterreifenpflicht gelten ab 1. Oktober neue Regeln.
Als Winterreifen gelten künftig nur noch Pneus, die das Alpine-Symbol tragen, also eine stilisierte Schneeflocke mit Bergkulisse. Dies bedeutet das faktische Aus für Reifen mit dem M+S-Symbol. Diese Reifen dürfen zwar noch benutzt werden, sie gelten aber nur noch als Sommerreifen. Das heißt, bei winterlichem Wetter droh ab diesem Winter auch mit M+S-Reifen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Andererseits sind Reifen mit der Schneeflocke auch künftig keine Pflicht, denn bei „normalem“ Wetter darf man auch in den Wintermonaten weiterhin mit Sommerreifen fahren. Das nennt sich situationsbezogene Winterreifenpflicht. Sie gilt laut Straßenverkehrsordnung nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Ist zum Beispiel ein Sturm im Winter nicht kältebedingt, darf man also trotz bescheidenem Wetter mit Sommerreifen fahren.
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann übrigens nicht nur dem Fahrer zur Last gelegt werden. Auch der Halter kann mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er die Nutzung des Fahrzeugs gestattet hat.