Wisst ihr, was eine Laubrente ist? Ein Grundstückeigentümer aus Frankfurt am Main früher wahrscheinlich auch nicht. Im Garten des Mannes stehen zwei Eichen im stolzen Alter von 90 Jahren. Leider so nahe an der Grundstücksgrenze, dass Eicheln und Laub von den Bäumen in den Swimming Pool der Nachbarin fallen. Die Nachbarin machte vor Gericht eine Entschädigung geltend – und zwar 277,62 € monatlich.
Ein stolzer Preis, aber juristisch ist das Ansinnen gar nicht abwegig. Für unzumutbare Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken legt das Bürgerliche Gesetzbuch tatsächlich eine Entschädigungspflicht fest. Die Frage ist nur, ob Eicheln und Laub die Schwelle einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ überschreiten.
Nein, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es handele sich bei Laub von normalen Bäumen um Naturgegebenheiten. Beeinträchtigungen durch die Natur in normalem Umfang seien aber grundsätzlich hinzunehmen. Daran ändere es auch nichts, dass das Laub in den Swimming Pool fällt und die Reinigung erschwert. Das Gericht hält der Nachbarin in diesem Punkt ausdrücklich vor, dass die Bäume schon sehr alt waren, als der Swimming Pool gebaut wurde. Es gibt also keine Rente (Aktenzeichen 19 U 67/23).