Ein Bußgeld, das keines ist

Am Samstag, 9. August, habe ich in Ratingen falsch geparkt. Das sollte mich 25 Euro kosten. Ich war so einsichtig und reumütig, dass ich die Verwarnung – um eine solche handelt es sich rechtlich- noch am gleichen Tag gezahlt habe, Wertstellung laut Bank schon am Montag. Zu Ende ist der Fall damit aber noch nicht…

An diesem Samstag kriegte ich Post von der Stadtkasse Ratingen. Diese forderte mich zur Zahlung des Bußgeldes von 25,00 € auf. Außerdem wurden mir noch sechs Euro Mahngebühren in Rechnung gestellt. Schön verbunden mit einem etwas bedrohlichen Merkblatt, wonach man im Falle der Nichtzahlung mein Gehalt oder mein Konto pfänden, den Gerichtsvollzieher schicken oder mich gleich ein paar Tage in den Knast stecken kann, sofern ein Richter dies anordnet.

Aber mal langsam. Eine Verwarnung ist kein vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt. Man kann sie annehmen, muss es aber nicht. Wenn man eine Verwarnung nicht akzeptiert, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Vielmehr muss das Ordnungsamt dann entscheiden, ob ein Bußgeldbescheid ergeht. Gegen den kann man dann noch Einspruch einlegen, wenn man möchte.

Einen Bußgeldbescheid habe ich nicht erhalten. Zumal für diesen noch mal rund 30 Euro Gebühren für den Erlass und die Zustellung anfallen, und das sind dann auch keine „Mahnkosten“ in Höhe von sechs Euro. Ich habe mal eine höfliche Mail geschrieben, den Kontoauszug beigefügt und um schriftliche Bestätigung binnen einer Woche gebeten, dass die Drohung mit Pfändung, Gerichtsvollzieher und Knast gegenstandslos ist. Ganz so harmlos finde ich das Ganze nämlich nicht. Abgesehen davon, dass man auf dem Amt anscheinend Zahlungen nicht oder nicht richtig bucht, kann es ja auch Bürger treffen, denen so ein Gehabe wirklich schlaflose Nächte bereitet.