Kurz vor der Wahl in Brandenburg am 22. September werden die Spitzenkandidaten der Parteien im Fernsehen diskutieren. Voraussichtlich ohne die FDP. Denn nun wurde gerichtlich festgestellt: Die Partei ist schlicht irrelevant.
Für die Wahlsendung lädt der RBB (Radio Berlin-Brandenburg) die Kandidaten der Parteien ein, die im Landtag vertreten sind und in Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen. Beides ist bei der FDP nicht der Fall. Dennoch wollten sich die Liberalen in die Fernsehsendung klagen. Begründung ihres Landeschefs: Die FDP sei für eine „stabile Regierung aus der Mitte heraus“ unverzichtbar.
Das Verwaltungsgericht Potsdam sieht das anders. Parteien hätten keinen Anspruch auf „formale Gleichbehandlung“. Vielmehr dürfe ihrer unterschiedlichen Bedeutung „in angemessener Weise“ Rechnung getragen werden. Anders gesagt: Die FDP ist zumindest in Brandenburg momentan so bedeutungslos, dass man sie in einer Wahldebatte nicht dabei haben muss.
Ähnlichen Zoff gab es vor der Europawahl um das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Hier konnte sich das BSW in zweiter Instanz in die ARD-Wahlsendung einklagen – aber gerade wegen ihrer sehr guten Umfragewerte.
Die FDP Brandenburg kann noch Rechtsmittel einlegen (Aktenzeichen VG 11 L 733/24).